Schnell ist es passiert, dass man auch als unbescholtener Bürger Beschuldigter in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird. Insbesondere kann dies im Verkehrsbereich schnell geschehen. Aber auch ansonsten ist eine gute strafrechtliche Verteidigung wichtig.
Im Strafrecht werden die Weichen oftmals bereits schon im Ermittlungsverfahren gestellt. Eine unbedachte Aussage bei der Polizei kann sodann bereits schon nachteilige Folgen haben. Im Strafrecht gilt oft der Grundsatz „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“. So kann es vorkommen, dass der Beschuldigte erst durch seine eigene Einlassung die Grundlage für einen Strafbefehl oder eine Anklage schafft. Aber auch auf andere Bereiche, wie zum Beispiel die Fahrerlaubnis, kann dies Auswirkungen haben. So können Angaben des Beschuldigten im Betäubungsmittelbereich zu seinem eigenen Konsumverhalten oft fatale Folgen haben, da man dadurch den Behörden erst Anhaltspunkte für einen gelegentlichen oder gar regelmäßigen Konsum liefert.
Wir stehen Ihnen zu jedem Zeitpunkt des Ermittlungsverfahrens und Strafverfahrens zur Verfügung und zwar in allen Bereichen des Strafrechts (Verstöße gegen das BtMG, Körperverletzungsdelikte, Vermögensdelikte (Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Untreue, Raub, Erpressung oder räuberische Erpressung).