Privates Baurecht

Privates Baurecht


Eine gute Rechtsberatung im privaten Baurecht sowie aber auch das öffentlich-rechtliche Baurecht sind für den „Häuslebauer“ aber auch für Gewerbetreibenden im Rahmen eines Bauvorhabens ein unerlässlicher Faktor.

Ein Bauvorhaben, ob es ein Neubau eines privaten Wohnhauses oder eines Gewerbebaus ist, kann mit einer Vielzahl rechtlicher Fallstricken verbunden sein. Erst recht, wenn das Bauvorhaben Besonderheiten aufweist. Ein Bauvorhaben im Rahmen von Altbausanierungen kann viele rechtliche Fragen aufwerfen. Hier ist sodann nicht nur eventuell der Denkmalschutz zu beachten, sondern durch entsprechende Satzungen, kann neben dem baurechtlichen Genehmigungsverfahren (Kenntnisgabeverfahren oder Baugenehmigungsverfahren) auch ein sanierungsrechtliches Genehmigungsverfahren hinzukommen.

Wir können Ihnen im Bereich der Erstellung und Überprüfung von Bauverträgen und Architektenverträgen behilflich sein. Aber auch bei der Überprüfung von Abschlagsrechnungen und Schlussrechnungen. Hier sind Kenntnisse des privaten Baurechts, sei es nun ein BGB-Werkvertrag oder ein VOB/B-Werkvertrag, von besonderer Wichtigkeit. Aber auch Kenntnisse der HOAI sind unerlässlich.

Immer öfters kommt es zum Streit zwischen Bauherrschaft, Werkunternehmern, Subunternehmern und Architekten. Hierbei geht es meistens um die Frage der Mangelhaftigkeit von Gewerken oder die Höhe des Werklohns. Wir vertreten mittelständische Handwerksunternehmen sowie Architekten aber auch private oder gewerbliche Bauherren außergerichtlich und gerichtlichen Verfahren. So kann es sinnvoll sein frühzeitig ein gerichtliches Beweisverfahren einzuleiten. Denkbar ist jedoch auch, dass gemeinsam zur Beilegung des Streits ein Privatgutachten in Auftrag gegeben wird.

Wir beraten Sie gerne bei Ihrem Bauvorhaben und vertreten auch Ihre Interessen gegenüber den Verwaltungsbehörden. Wir sind aber auch bei der Erstellung von öffentlich-rechtlichen Verträgen, wie z.B. Durchführungsverträgen behilflich.

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