Kosten

Unsere Kosten


   
Unsere Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) abgerechnet. Ferner können Honorarvereinbarungen getroffen werden. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung kommt diese für die Kosten auf. Es ist jedoch auch möglich ohne ausreichend finanzielle Mittel zu seinem Recht zu kommen. Im Falle der außergerichtlichen Beratung kann ein Beratungshilfeantrag gestellt werden und im gerichtlichen Verfahren ein Antrag auf Prozesskostenhilfe. Die Gegenseite muss im Fall des Unterliegens ohnehin die Prozesskosten tragen.
 
Eine Ausnahme hierfür gibt es lediglich im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Hier muss in der ersten Instanz grundsätzlich jeder die Kosten seines eigenen Anwalts tragen, es sei denn, es wurde Prozesskostenhilfe beantragt. Da wir als Rechtsanwälte unserer Meinung nach auch dem Gemeinwohl dienen, übernehmen wir Pro Bono-Tätigkeiten zu der geringst möglichen Gebühr.
 
Die Kosten für das Mahnwesen können wir in der Regel Ihren Schuldnern berechnen, da diese sich meist im Zahlungsverzug befinden.
 
Wir beraten Sie selbstverständlich im Erstgespräch ausführlich über ein etwaiges Kostenrisiko und werden für Sie die beste Lösung finden.
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