Familienrecht

Familienrecht


Im Familienrecht kann es um vieles gehen. Um finanzielle Regelungen vor und bei der Scheidung, jedoch auch um andere Dingen wie z.B. Kindschaftssachen.

Scheidungsrecht ist mit Sicherheit der Kernpunkt des Familienrechts. Hier geht es darum, dass man bereits nach Eintritt der Trennung die richtigen Schritte einleitet und keine Fehler begeht. Im Wesentlichen geht es um die Regelung der Kindschaftssachen, des Ehegattenunterhalts und des Kindesunterhalts, der Aufteilung des Hausrates, der Vermögensauseinandersetzung und des Zugewinnausgleichs. Auch die Regelung bezüglich der ehelichen Wohnung / des gemeinsamen Hauses ist wichtig. Ebenso eine vernünftige Regelung bezüglich der gemeinsamen Schulden. Bei all dem müssen auch immer die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben.

Wir können bei der Erstellung von Ehescheidungsfolgenvereinbarungen behilflich sein, welche bereits alle oder die meisten Punkte regeln, welche im Falle einer Scheidung geklärt werden müssen. So kann es auch zum Teil sinnvoll sein vor einer Trennung Regelungen zu treffen. Insbesondere den gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu modifizieren oder gar auszuschließen und eine Gütertrennung zu vereinbaren.

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